Auszug aus dem Regelwerk der WAKO Deutschland e.V., Stand 01.05.2007

Anhang IV


Wertung mit dem Online Scoring System (OSS) der BAKU e.V. im Leicht- und Vollkontakt

  1. Ein Kampf soll durch drei oder wenn möglich fünf Punktrichter bewertet werden. Diese sitzen um den Ring/die Kampffläche bzw. am Kampfrichtertisch.
  2. Die Punktrichter müssen unparteiisch und fair nach bestem Wissen und Gewissen die Leistungen der Kämpfer beurteilen.
  3. Ist eine große Besetzung nicht möglich, so muss mit drei Punktrichtern gewertet werden. Die Punktrichter sitzen dann um den Ring/die Kampffläche.
  4. Die Beurteilung erfolgt mit dem OSS des Verbandes.
  5. Die Treffer werden mit dem Eingabegerät eingegeben und erscheinen sofort auf der Anzeigetafel. Jeder Kampfrichter bewertet den Kampf einzeln. Minuspunkte werden am Computer eingegeben und für einen Minuspunkt drei Trefferpunkte abgezogen.
  6. Das Gesamtergebnis der Runden wird vom System addiert.
  7. Jede Runde ist durch jeden Punktrichter einzeln zu bewerten. Die Bewertung einer Runde soll nach der Anzahl der tatsächlichen Treffer. Erfolgen.
  8. Jede Runde muss mit dem Eingabegerät einzeln bewertet werden. Während des Kampfes werden die Trefferpunkte automatisch an der Anzeigetafel aktualisiert. Am Ende des Kampfes kann das Endergebnis an der Anzeigetafel abgelesen werden. Sieger ist der Kämpfer, welcher am Ende die höhere Punktezahl hat.
  9. Kriterien für Ermahnungen und Minuspunkte, welche nur dem Hauptkampfrichter vorbehalten sind:
    a) zu harter Kontakt (nur im Leichtkontakt)
    b) unsauberer Kampfstil / unsaubere Techniken
    c) ständiges Klammern
    d) ständiges und wiederholtes Abducken
    e) zu wenig Fuß- oder Handtechniken
    f) unerlaubte Techniken
    g) grobe Unsportlichkeit
    h) Mattenflucht
    89
  10. Erhält ein Kämpfer einen Minuspunkt, so ist dieser vom Tischpersonal am Computer einzugeben. Auf der Anzeigetafel werden 3 Trefferpunkte abgezogen.
  11. Jeder Nahkampf ist ohne Berücksichtigung von Einzeltreffern nach seinem Gesamteindruck zu bewerten, falls Einzeltreffer nicht mehr erkennbar sind. Um den besseren Nahkämpfer nicht zu benachteiligen, soll der Ringrichter einen sich entwickelnden Nahkampf nicht behindern oder vorzeitig unterbinden.
  12. Bei Turnieren muss bei Punktgleichheit ein Sieger ermittelt werden. Der Punktrichter welcher unentschieden gewertet hat, muss nach Ende des Kampfes einen Hilfspunkt mit dem Eingabegerät vergeben. Es ist demjenigen der Sieg zu geben, der vom sportlichen Gesichtspunkt die überwiegend bessere Technik und Taktik oder die bessere Verteidigung gezeigt hat (nach den Kriterien des Punkt 5.2 – 7 a-f).
  13. Bei Turnieren darf nicht unentschieden gewertet werden. Dies ist nur zulässig bei Einzel-, Freundschafts- und Mannschaftskämpfen.
  14. Den Punktrichtern ist jede Unterhaltung während eines Kampfes untersagt.
  15. Die Entscheidungen der einzelnen Punktrichter können öffentlich bekannt gegeben werden.
  16. Das Wertungsprotokoll des Kampfes darf nur von den zuständigen Verbandsorganen eingesehen werden.